Raumordnung als Grundlage der Bundesfernstraßenplanung; Beiträge zur Berücksichtigung der Raumordnung im Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 1971-1985.

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1970

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SEBI: Ser 218-67

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Die Arbeiten für die Berücksichtigung der Raumordnungsziele bei der Aufstellung des neuen Bundesfernstraßenplanes enthalten neben regionalen Prognosen der Bevölkerung und der Arbeitsplätze auch Grundlagen für den Erschließungs- und Verbindungsbedarf und die Ferienverkehrsentwicklung. Der sich aus der Dringlichkeitsreihung ergebende Ausbauplan wird weitgehend flexibel gehalten, um eine laufende Abstimmung und Anpassung an sich abzeichnende Veränderungen ermöglichen und sich an den Verschiebungen in den Entwicklungsplänen der Länder anpassen zu können.

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In: Bonn-Bad Godesberg, Selbstverl. d.BfLR (1970) XII, 122 S., Kt.; Tab.

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Mitteilungen aus dem Institut für Raumordnung; 67

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