Die autonome und heteronome Finanzierung zentraler Orte.
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SEBI: 74/841
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DI
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Abstract
Die Bedingungen und Möglichkeiten der Finanzierungsmethoden in Unter- und Mittelzentren werden theoretisch und anhand der Praxis in den einzelnen Bundesländern erörtert und ihre Konsequenzen für die politischen Zielsetzungen der Raumordnung diskutiert. Die Verteilung der finanziellen Lasten ist im horizontalen Finanzausgleich weitgehend nach dem Äquivalenzprinzip zu organisieren, über Gebühren und Ausgleichzahlungen, während der vertikale Finanzausgleich des Spillover-Effektes bei zentralen Orten, der vor allem in unterentwickelten Gebieten dominiert, sich auf Zweckzuweisungen konzentrieren sollte. Eine weitgehende Finanzierung durch übergordnete Gebietskörperschaften hat eine Einschränkung der gemeindlichen Selbstverwaltung zur Folge. Denkbar ist ein Einsatz des Transfers, der langfristig einen Finanzausgleich auf der Basis des Äquivalenzprinzips und des Leistungsfähigkeitsprinzips auch in vertikaler Richtung ermöglicht, wobei sozialpolitische Überlegungen ausschlaggebend sein sollten.
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Zentraler Ort, Zentrale-Orte-Theorie, Finanzausgleich, Gemeindefinanzausgleich, Öffentliche Einnahmen, Steuer, Gebühr
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Köln, (1973) 200 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Zentraler Ort, Zentrale-Orte-Theorie, Finanzausgleich, Gemeindefinanzausgleich, Öffentliche Einnahmen, Steuer, Gebühr