Polizei und Polizeigewalt im Notstandsfall. Funktion, rechtliche Stellung und Befugnisse der Vollzugskräfte von Polizei, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr bei den vom Grundgesetz vorgesehenen Einsätzen im Notstand.
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SEBI: 73/2710
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Zusammenfassung
Untersucht wird die Notstandsverfassung der BRD, ausgehend von dem übergeordneten Sachzusammenhang der Problematik einer gesetzlichen Neuregelung der Polizeigewalt im Notstandsfall. Polizei, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr, die drei Träger der Polizeigewalt im Falle des Notstands, werden in Funktion und Weisungsgebundenheit dargestellt und die Rechtsgrundlagen der Befugnisse zu Eingriffsmaßnahmen diskutiert. Den Rahmen bildet die Bestimmung der Notstandsverfassung als gesetzlich festgelegte Form der Rechtsstaatlichkeit mit spezifischen Einschränkungen der Grundrechte des Bürgers.
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Schlagwörter
Polizei, Notstand, Ordnungsrecht, Grundgesetz, Rechtswissenschaft, Bundeswehr, Polizeigewalt
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Berlin: Duncker & Humblot (1973) 220 S., Lit.; (jur.Diss.; Univ.München 1971)
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Polizei, Notstand, Ordnungsrecht, Grundgesetz, Rechtswissenschaft, Bundeswehr, Polizeigewalt
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Schriften zum öffentlichen Recht; 217