Beiräte bei Verwaltungsbehörden. Eine Untersuchung über die in Beiräten institutionalisierten Beziehungen zwischen Verwaltungsbehörden und Interessenten und Sachverständigen.
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SEBI: 70/64
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DI
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Abstract
Beiräte werden landläufig verstanden als ,,Hilfseinrichtunqen'' zur ,,Mithilfe für die Erkenntnistätigkeit des Staates''. Dagegen versteht der Verfasser Beiräte als politische Einrichtungen, durch welche die Teilnahme von Interessenten und Sachverständigen am Prozeß der politischen Willensbildung geregelt wird. Wie kann die Beziehung zwischen den Verwaltungsbehörden und den Interessenten sowie Sachverständigen in Beiräten institutionalisiert werden? Welche Aufgaben können Beiräte erfüllen, welche Bedeutung haben sie für die demokratische Gestaltung der politischen Ordnung? Kritisch angemerkt wird die nur beratende Funktion der Beiräte. Die Bedeutung der Beiräte in einer organisierten industriellen Großgesellschaft bestimmt sich durch zwei Fragen Wie kann der in der Gesellschaft vorhandene Sachverstand zur Vorbereitung politischer Entscheidungen herangezogen werden? Wie kann die Einflußnahme von Interessenverbänden auf politische Entscheidungsinstanzen institutionell geregelt werden? Problematisiert wird das Verhältnis Experten - politische Entscheidungsinstanzen.
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Beirat, Verwaltung, Behörde, Interessent, Sachverständiger
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Berlin(1968) 297 S., Lit.(phil.Diss.; FU Berlin 1968)
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Beirat, Verwaltung, Behörde, Interessent, Sachverständiger