Verwaltungsreformen und öffentlicher Dienst, dargestellt am Beispiel der Verwaltungsreformen in Rheinland-Pfalz.
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SEBI: 73/328
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DI
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Abstract
Die Effektivität einer Verwaltungsreform, die zu Personaleinsparungen und Umsetzungen führen kann, hängt mit davon ab, inwieweit bei dem betroffenen Verwaltungspersonal Verständnis für die notwendigen Maßnahmen zu wecken und unsoziale Entscheidungen zu vermeiden sind.In Rheinland-Pfalz wurden dazu eine Personalvermittlungsstelle eingerichtet und eine Unterbringungspflicht für alle Betroffenen eründt.%% begründet.Die gesetzliche Regelung nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz - Übernahme bzw.Versetzung in den Ruhestand - ist in Bezug auf die kommunalen Wahlbeamten mit demokratischer Legitimation umstritten.Kommunale Ehrenbeamte, Beamte auf Probe und auf Widerruf können entlassen werden.Für Arbeiter und Angestellte müssen den beamtenrechtlichen Normen angepaßte Vorschriften in die Gebietsänderungsverträge und -qesetze übernommen werden.
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Verwaltungsreform, Verwaltungsverfahren, Öffentlicher Dienst
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Würzburg: Schmitt & Meyer (1972) XLV/150 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Würzburg 1972)
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Verwaltungsreform, Verwaltungsverfahren, Öffentlicher Dienst