Das Berufsbild des Planers in der öffentlichen Verwaltung. Ein Beitrag zum Selbstverständnis des modernen Verwaltungsmannes.

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SEBI: 71/1515

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Zusammenfassung

Unter Verzicht auf die soziologische Perspektive wird zunächst nach den allgemeinen Qualifikationen des Planers qefragt. Neben psychologischen und intellektuellen Charakteristika, die das Berufsbild des Planungsbeamten bestimmen, wird die Notwendigkeit einr breiteren wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Ausbildung hervorgehoben, die in zunehmendem Maße neben die traditionelle juristische Qualifikation tritt. Dieser Wandel steht im Zusammenhang der Ablösung des Rechtsstaats durch den Sozialstaat, in dem übergreifende regionale Strukturplanung eine Entscheidungskompetenz fordert, die sachlich qualifiziert sein muß und nicht mehr die klassische Form der Eingriffsverwaltung trägt (Leistungsverwaltung).

Beschreibung

Schlagwörter

Verwaltungsrecht, Planungstheorie, Beruf, Berufsbild, Planer

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Köln: Heymann (1971) XXII/172 S., Abb.; Lit.; Zus.(jur.Diss.; Hamburg 1970)

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Verwaltungsrecht, Planungstheorie, Beruf, Berufsbild, Planer

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Schriften zur Verwaltungslehre; 9