Verwaltungsentscheidungen von Computern. Eine Untersuchung der rechtlichen Grenzen der automatisierten Normanwendung in der öffentlichen Verwaltung.

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SEBI: 73/701

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Abstract

Die öffentliche Verwaltung ist bei voll- oder teilautomatisierter Normanwendung ebenso an die Gesetze des Rechtsstaates gebunden wie bei konventioneller Anwendung von Rechtssätzen.Es ist zu unterscheiden zwischen der prinzipiellen Automatisierbarkeit von Normanwendungsprozessen und deren rechtlicher Zulässigkeit.Bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die eine Ermessenshandhabung einschließen, ist die Automatisierung nicht zulässig.Eine Möglichkeit besteht in der Aufspaltung des Normanwendungsprozesses in einen Teil der Handhabung unbestimmter Rechtsbegriffe und einen vom Computer zu leistenden Teil, der das Verwaltungsgeschehen in seinen formal determinierten Aspekten erfaßt.Diese Form der Teilautomatisierung ist in größerem Umfang praktikabel.Die Erstellung von Programmen im Rahmen der automatisierten oder teilautomatisierten Normanwendung ist in jedem Fall von juristischen Kontrollinstanzen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen.

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Keywords

Verwaltungsverfahren, EDV, Verwaltungsrecht, Rationalisierung, Rechtswissenschaft, Norm

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Würzburg: Schmitt & Meyer (1971) XIX/109 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Würzburg 1971)

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Verwaltungsverfahren, EDV, Verwaltungsrecht, Rationalisierung, Rechtswissenschaft, Norm

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