Die Rechtsstellung des Anliegers nach dem Straßen- und Wegerecht.

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SEBI: 70/2174

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Abstract

Aus der Analyse des Straßenrechts - nicht berücksichtigt ist das Erschließungsbeitragsrecht nach dem 6.Teil des BBauG von 1960 - werden das System der rechtlichen Nutzungsmöglichkeiten und die korrelierenden Pflichten des Anliegers entwickelt.Auch das Instrumentarium der Abwehr- und Ausgleichungsansprüche gegenüber Beeinträchtigungen seitens der öffentlichen Hand oder von Dritten wird dargestellt.Damit werden anhand der Lehren des Allgem.Verwaltungsrechts und der neuen Straßengesetzgebung die Grundlagen eines öffentlichen Nachbarrechts im Sinne der Bestimmungen des BGB demonstriert.Grundlage der Straßenbenutzung ist, außer für Zugang und Zufahrt zum Anliegergrundstück, nicht ein Eigentumstitel, sondern der mit der Widmung ausgesprochene und umgrenzte öffentlich-rechtliche Status.Nach öffentlichem Recht regeln sich auch die Konfliktfälle zwischen Anliegern und Straßenverwaltung.Im Verhältnis zu einem dritten Sondernutzungsberechtigten gilt das Privatrecht.

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Wegerecht, Verkehrsrecht, Recht, Verwaltungsrecht, Landesbauordnung, Gemeindestraße, Zivilrecht, Rechtswissenschaft, Anlieger, Anliegergrundstück, Straßenrecht

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Göttingen: Funke (1970) XXVI/147 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Göttingen 1970)

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Wegerecht, Verkehrsrecht, Recht, Verwaltungsrecht, Landesbauordnung, Gemeindestraße, Zivilrecht, Rechtswissenschaft, Anlieger, Anliegergrundstück, Straßenrecht

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