Über die Bedeutung des Art. 80 GG. Gewaltenteilungsgrundsatz und Normensetzung durch die Verwaltung.

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SEBI: 72/1906

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Zusammenfassung

Ob Art. 80 GG und der Grundsatz der Gewaltenteilung über seinen Wortlaut hinaus eine Normsetzungsbefugnis erlaubt oder verbietet und ob - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die Verfassung einen Bereich zuläßt, in dem die Exekutive ohne gesetzliche Ermächtigung Regelungen treffen kann, ist Hauptfrage der Untersuchung.Über die Darstellung der üblichen verwaltungsgebräuchlichen Regelungsarten, ihres Normcharakters und ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation hinaus enthält die Arbeit einen eigenen Lösungsvorschlag, der den mit Art. 80 und Art. 20 GG unvereinbaren gegenwärtigen Rechtszustand beheben soll und auf einem strengen Gewaltenteilungsprinzip beruht.

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Schlagwörter

Verwaltungsrecht, Grundgesetz, Rechtswissenschaft, Gewaltenteilung, Normierung

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Frankfurt/Main: Lang (1971) XXV, 186 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1971)

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Verwaltungsrecht, Grundgesetz, Rechtswissenschaft, Gewaltenteilung, Normierung

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 41