Die Entlastung der leitenden Gemeindebeamten.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 72/613

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
S

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Arbeit versucht eine umfassende Darstellung der mit der gemeindeverfassungsrechtlichen Entlastung zusammenhängenden Rechtsfragen zu geben, unter besonderer Berücksichtigung der Klärung der Voraussetzungen und des Umfanges der Entlastung, der Bestimmung des Kreises der Entlastungsempfänger sowie der Untersuchung der umstrittenen Wirkungen des Entlastungsbeschlusses. Gestützt auf die Untersuchung der Gemeindeordnungen sämtlicher Bundesländer der BRD wird festgestellt, daß im Staats- und Gemeindeverfassungsrecht die Institution der Entlastung nur für die gegenüber der Gemeindevertretung verantwortlichen leitenden Organwalter der Haushalts- und Wirtschaftsführung besteht. Die Gemeindevertretung ist alleiniger Entlastungsträger, nur sie darf den Entlastungsbeschluß fällen, der den förmlichen Abschluß der nachträglichen Finanz- und Haushaltskontrolle bildet.

Description

Keywords

Verwaltung, Verwaltungsreform, Planungsamt, Wirtschaftlichkeit, Kommunalbediensteter

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Stuttgart: Kohlhammer (1972) 211 S., Lit.; Zus.; (jur.Diss.; Münster 1971)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Verwaltung, Verwaltungsreform, Planungsamt, Wirtschaftlichkeit, Kommunalbediensteter

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Verwaltung und Wirtschaft; 43Schriftenreihe Nordrhein-Westfälischer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien