Die Entlastung der leitenden Gemeindebeamten.
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SEBI: 72/613
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DI
S
S
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Abstract
Die Arbeit versucht eine umfassende Darstellung der mit der gemeindeverfassungsrechtlichen Entlastung zusammenhängenden Rechtsfragen zu geben, unter besonderer Berücksichtigung der Klärung der Voraussetzungen und des Umfanges der Entlastung, der Bestimmung des Kreises der Entlastungsempfänger sowie der Untersuchung der umstrittenen Wirkungen des Entlastungsbeschlusses. Gestützt auf die Untersuchung der Gemeindeordnungen sämtlicher Bundesländer der BRD wird festgestellt, daß im Staats- und Gemeindeverfassungsrecht die Institution der Entlastung nur für die gegenüber der Gemeindevertretung verantwortlichen leitenden Organwalter der Haushalts- und Wirtschaftsführung besteht. Die Gemeindevertretung ist alleiniger Entlastungsträger, nur sie darf den Entlastungsbeschluß fällen, der den förmlichen Abschluß der nachträglichen Finanz- und Haushaltskontrolle bildet.
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Verwaltung, Verwaltungsreform, Planungsamt, Wirtschaftlichkeit, Kommunalbediensteter
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Stuttgart: Kohlhammer (1972) 211 S., Lit.; Zus.; (jur.Diss.; Münster 1971)
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Verwaltung, Verwaltungsreform, Planungsamt, Wirtschaftlichkeit, Kommunalbediensteter
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Verwaltung und Wirtschaft; 43Schriftenreihe Nordrhein-Westfälischer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien