Das Prinzip der Allzuständigkeit der Gemeinden. Eine organisationssoziologische, staats- und verwaltungsrechtliche Untersuchung zu Art. 28 GG.

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SEBI: 74/2813

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Eine Aufgabenabgrenzung der gemeindlichen Zuständigkeiten kann nur erfolgen, wenn der rechtsstaatliche, sozialstaatliche, entscheidungstechnische Spielraum einer Selbstverwaltungsstruktur festgelegt ist.Die Selbstverwaltung gewährt und sichert eine Differenzierung der Lebensverhältnisse, wobei große kommunale Verwaltungseinheiten eine individuelle Entfaltung der örtlichen Gruppen sichern.Es ist notwendig, daß den Gemeinden nicht nur der Vollzug örtlicher Aufgaben, sondern auch die Gestaltung, also auch die Setzung der Konditionalprogramme, durch Satzung zusteht.Eine Wiederherstellung der gemeindlichen Allzuständigkeit wäre schon erreicht, wenn der Gesetzgeber die Bedeutung einer Verwaltungsstruktur für den Einwohner erkennen würde.

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Schlagwörter

Gemeinde, Zuständigkeit, Grundgesetz, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Rechtswissenschaft, Selbstverwaltung, Staatsrecht, Organisationssoziologie

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Münster, (1971) XXIV, 184 S., Lit.; Zus.

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Gemeinde, Zuständigkeit, Grundgesetz, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Rechtswissenschaft, Selbstverwaltung, Staatsrecht, Organisationssoziologie

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