Modelle zur kommunalen Neuordnung im Einzugsbereich der Städte unter weitgehender Aufrechterhaltung der gemeindlichen Selbständigkeit.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 71/3281

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die expansive Entwicklung der Industriestädte hat zu engen Verflechtungen mit der ländlichen Umgebung geführt. Angesichts der Notwendigkeit zukünftiger regionaler Gesamtplanung der gesellschaftlichen Strukturentwicklung und speziell der Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land müssen neue Gliederungsmodelle erarbeitet werden. Dazu werden die herkömmlichen Formen kommunaler Zusammenarbeit dem Modell der Verwaltungsregion gegenübergestellt, einem Konzept, das die regionale Koordinierung der Hauptlebensfunktion der heutigen Gesellschaft gewährleistet. Da es in der vorliegenden Fassung das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden praktisch aufhebt, muß es als verfassungswidrig angesehen werden und ist somit nicht praktikabel. Eine Neuordnung der Stadt-Land-Beziehungen muß, sofern sie nicht durch Sondergesetze festgelegt ist (wie im Großraum Hannover, im Ruhrgebiet, in Bonn), im Rahmen der bisherigen Gliederung kommunaler Verwaltung und Zusammenarbeit erfolgen. Dazu wird in dieser Arbeit ein System der Koordination entwickelt, das in der Untergliederung eines Großkreises nach einzelnen Planungsregionen die Aufgaben und Funktionen der Teilbereiche eines einheitlichen Lebens- und Wirtschaftsraumes aufeinander abstimmt, wobei das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden soweit als möglich erhalten wird.

Description

Keywords

Selbstverwaltung, Gemeinde, Neuordnung, Verwaltungsreform, Einzugsbereich

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Köln, (1970) XXII/135 S., Lit.; Zus.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Selbstverwaltung, Gemeinde, Neuordnung, Verwaltungsreform, Einzugsbereich

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries