Die Finanzreform und die Gemeinden.
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1966
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SEBI: Ser 439-14
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Zusammenfassung
Anfang 1966 wurde der Öffentlichkeit das lang erwartete Gutachten der fünfköpfigen Sachverständigen-Kommission für die Finanzreform übergeben. Damit liegt eine Zwischenbilanz der jahrzehntelangen Diskussion über die finanzwirtschaftliche Struktur der Bundesrepublik vor. Aus diesem großzügigen Reformvorschlag sind nicht zuletzt für die Gemeinden weitreichende Konsequenzen in Politik und Verwaltung zu erwarten, die es jetzt sorgfältig abzuwägen gilt. Im Prinzip wird die Notwendigkeit einer Finanzreform heute von allen Beteiligten anerkannt; denn wenn die öffentlichen Aufgaben wirkungsvoller als bisher erfüllt werden sollen, muß das gesamte Steueraufkommen auf Bund, Länder und Gemeinden angemessen verteilt werden. Dies ist vor allem für die Gemeinden eine Forderung von höchster Dringlichkeit, da gerade ihre Finanzausstattung seit der Gründung der Bundesrepublik völlig unzureichend geblieben ist. Stabilisierungsruinen in vielen Städten sind als Hinweis auf einen öffentlichen Notstand nicht länger zu übersehen. Jede Reform auf diesem Gebiet muß also die Grundlage der kommunalen Haushalte berühren. Nach den Vorschlägen des Gutachtens soll dies vor allem durch die Neuordnung der Realsteuern - insbesondere der Gewerbeertragssteuer und der Grundsteuer - sowie durch die vorgesehene Einrichtung einer Gemeindepersonalsteuer geschehen. Im Zuge dieser Regelungen werden aber weitere Probleme auftreten, deren Bedeutung für die regionale Struktur unserer gesamten Volkswirtschaft exakt vorausberechnet werden muß.
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Stuttgart: Kohlhammer (1966), 147 S., Tab.
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Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Schriftenreihe des Vereins für Kommunalwissenschaften; 14