Aufbauplan für eine Großstadt. Beispiel - Hamburg - unabhängige Kommission.

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SEBI: Zs 360-4
BBR: Z 264a
IRB: Z 36b

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Zusammenfassung

Der Hamburger Senat berief 1965 eine aus 18 Sachverständigen bestehende ,,unabhängige Kommission für den Aufbauplan mit der Aufgabe, ,,die Zielsetzungen und Planungen des Senats, wie sie im Aufbauplan zum Ausdruck kamen, zu überprüfen und im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten Hamburgs sowie des (damals) geltenden Rechts, insbesondere des Bau-, Planungs- und Steuerrechts sowie der staats- und kommunalrechtlichen Gegebenheiten Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Aufbauplans zu geben. Die Kommission hat diese Aufgabe erfüllt, indem sie zum Teil neue Vorschläge für die städtebauliche Entwicklung unterbreitete, vor allem jedoch, indem sie Akzentuierungen empfahl''.

Beschreibung

Schlagwörter

Stadtentwicklungsplanung, Wohnungsbauplanung, Verkehrsplanungsprogramm, Aufbauplan, Bauplanungsrecht, Stadtentwicklungsplanung, Planung

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In: Stadtbauwelt, Berlin (1976), 50, S. 78-80

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Stadtentwicklungsplanung, Wohnungsbauplanung, Verkehrsplanungsprogramm, Aufbauplan, Bauplanungsrecht, Stadtentwicklungsplanung, Planung

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