Das Notwegrecht im französischen, deutschen und schweizerischen Recht.

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SEBI: 79/4238

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Für die inhaltliche Gestaltung des Grundeigentums durch das Privatrecht ist der Versuch des Gesetzgebers kennzeichnend, die Kollision des Eigentumsinteresses mit den Rechten anderer ausgleichend zu regeln. Hierbei geht es um "Nachbarrecht'' in dem Sinne, daß die Befugnisse des Eigentümers gegenüber denen anderer Eigentümer oder gegenüber den Interessen dritter durch das Eigentum tangierter Personen abgegrenzt werden müssen. Eine der Kollisionsnormen ist das Notwegrecht. Es beinhaltet das Recht des Eigentümers eines vom öffentlichen Weg isolierten Grundstücks, zum Zwecke der Benutzung seiner Liegenschaft das Nachbargrundstück zu passieren, um zu einem öffentlichen Weg zu gelangen. Der Autor stellt die Geschichte, die Rechtsnatur und den Entstehungsgrund des Notwegrechts im Code civil, im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im schweizerischen Zivilgesetzbuch dar. Den aktuellen Regelungen der Ausübung und dem Untergang dieses Rechtsinstituts, den Fragen der Entschädigung und dem Rechts- und Besitzschutz wird für die drei Rechtsordnungen vergleichend nachgegangen. eb/difu

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Münster: (1969), XXVIII, 132 S., Lit.

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