Das gemeinschaftliche Oberappellationsgericht der vier freien Städte Deutschlands zu Lübeck und seine Rechtsprechung in Handelssachen.
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1964
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ZZ
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SEBI: 79/3930
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DI
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Abstract
Von der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 war auch die höchste kaiserliche Gerichtsbarkeit betroffen.Daher stellte sich die Gründung des gemeinschaftlichen Oberappellationsgerichts der vier freien Städte Deutschlands als die Lösung eines gerichtsverfassungs- und verfahrensrechtlichen Problems dar.Nachdem den Städten in der Bundesakte von 1815 ein gemeinsamer oberster Gerichtshof zugesprochen worden war, dauerte es doch noch bis 1820, bis dessen Gründung vollzogen war.Neben dieser Gründungsgeschichte und der weiteren Entwicklung des Gerichts wird der bedeutsamste und einflußreichste Teil der handelsrechtlichen Rechtsprechung zusammengestellt.Der Verfasser kommt dabei zu dem Ergebnis, daß das Gericht, das nach dem Gesetz den Senaten nachgeordnet war, sich faktisch aus dieser Unterordnung lösen konnte.Die in den Leistungen zum Ausdruck kommende Selbständigkeit war es auch, die das Oberappellationsgericht zu einem würdigen Bindeglied zwischen den kaiserlichen Reichsgerichten und dem Reichsgericht des neuen deutschen Reiches machte.Mit dem Inkfrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes des Deutschen Reiches am 29.11.1878 war das Ende des hanseatischen Gerichts gekommen. eb/difu
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Düsseldorf: (1964), III, 287 S., Lit.