Haftung der Gebietskörperschaften bei Einflußnahmen auf gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften.
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SEBI: 72/2005
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Zusammenfassung
Eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft ist als eine Aktiengesellschaft zu verstehen, an denen neben Privataktionären Gebietskörperschaften beteiligt sind.Die Besonderheit dieser Form der Aktiengesellschaft ist vor allem darin zu sehen, daß die Beteiligung der Gebietskörperschaften meist im öffentlichen Interesse, wie z.B. zur Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder zur Sicherung von Arbeitsplätzen erfolgt.Durch diese besondere Zweckbestimmung der Beteiligung der öffentlichen Hand ist ein Interessenkonflikt mit den privaten Kapitaleignern nicht auszuschließen.Dieser Interessenkonflikt führt zur Frage, in welcher Weise die Gebietskörperschaften haften, wenn sie zum Nachteil der Mitaktionäre auf die Aktiengesellschaft Einfluß nehmen.Gegenstand der Arbeit ist die verschärfte konzernrechtliche Haftung nach PAR. 317 Aktiengesetz gegenüber Gesellschaft und Mitaktionären (Haftung des beherrschenden Unternehmens), wobei insbesondere die Unternehmenseigenschaft der Gebietskörperschaften untersucht wird. wd/difu
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Aktiengesellschaft, Konzernrecht, Unternehmen, Industrie, Kommunalbetrieb, Gebietskörperschaft
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München: (1970), XXII, 143 S., Lit.
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Aktiengesellschaft, Konzernrecht, Unternehmen, Industrie, Kommunalbetrieb, Gebietskörperschaft