Das Kriterium der Unmittelbarkeit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum öffentlich-rechtlichen Eingriff.
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1970
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SEBI: 72/2710
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Zusammenfassung
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt es für die Annahme eines Eingriffs im enteignungsrechtlichen Sinne, daß eine hoheitliche Maßnahme ,,unmittelbar'' Auswirkungen auf das Eigentum in all seinen Ausstrahlungen hat.Der Verfasser setzt sich mit dem Begriff der ,,Unmittelbarkeit'' auseinander und untersucht, ob dieses Kriterium den im öffentlichen Entschädigungsrecht zu stellenden Anforderungen gerecht wird.Besondere Beachtung findet auch die Literatur, die an einem Kriterium der Zweckgerichtetheit des Eingriffs festhält.Der Autor hält den Begriff der ,,Unmittelbarkeit'' für unzureichend, um eine sachgerechte Haftung der öffentlichen Hand zu bewirken.Er plädiert dafür, für die jeweiligen Fallgruppen unterschiedliche Grundsätze und Voraussetzungen eines Eingriffs zu entwickeln.So verlangt er bei Folgebeeinträchtigungen und einem Teil
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Würzburg: (1970), XIX, 261 S., Lit.