Die Grenzen des rechtlichen Könnens der juristischen Personen des öffentlichen Rechts als rechtliche Konsequenz und rechtspolitisches Mittel am Beispiel der Außenvertretung der Gemeinden - unter besonderer Berücksichtigung der angloamerikanischen ultra vires-Dokrin. Versuch der Darstellung einer deutschen ultra vires-Lehre.
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1974
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SEBI: 74/2136
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Im angloamerikanischen Rechtskreis wurde die ultra vires-Dokrin begründet. Sie besagt, daß der Zweck, für den eine Körperschaft errichtet worden ist, positiv Umfang und Ausmaß der Existenz und der Rechtsmacht der Körperschaft festlegt. Der Verfasser zeigt auf, daß eine ultra vires-Lehre Eingang in das deutsche Recht gefunden hat und zwar hinsichtlich des Wirkungskreises der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Rechtsfolge einer Überschreitung des jeweils maßgeblichen Wirkungskreises im privatrechtlichen wie im hoheitlichen Bereich ist die Unwirksamkeit der Außenvertretungshandlung. Dem steht auch der Gedanke des Vertrauensschutzes nicht entgegen. Der Verfasser behandelt neben diesem Mangel der Außenvertretung, der auf einer Überschreitung des Wirkungskreises beruht, weitere Mängel bei der Außenvertretung von Gemeinden, wie Kompetenzüberschreitung bzw. Unzuständigkeit des Amtswalters oder auch die Überschreitung der Vertretungsmacht durch den Amtswalter. wd/difu
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Göttingen: (1974), XLIV, 300 S., Lit.