Mehr Transparenz in der örtlichen Raumplanung.

Weber, Gerlind
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1978

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SEBI: Zs 1160-4
BBR: Z 2603
IRB: Z 1047

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Zusammenfassung

Durch einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes wurde ein Teil eines Flächenwidmungsplanes aufgehoben, weil die festgelegte Flächenwidmung offenbar nicht unter Berücksichtigung aller gegebenen natürlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Voraussetzungen, sondern nur auf Wunsch eines begrenzten Interessentenkreises zustandegekommen ist. Es werden die rechtlichen Zusammenhänge erläutert und daraus die Forderung nach mehr Transparenz von Planungsentscheidungen abgeleitet. Planungsentscheidungen müssen vollständig nachvollziehbar und sachlich begründbar sein, wenn sie nicht von Aufhebung bedroht sein sollen.

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Österreichische Gemeinde-Zeitung, Wien 44 (1978), H. 17, S. 402-405

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