Die braunschweigischen Stiftungen des öffentlichen Rechts. Braunschweiger Werkstücke, Reihe A, Veröff. aus dem Stadtarchiv u. der Stadtbibliothek, Band 11, Waisenhaus-Verlag, Braunschweig 1973; Parallelausgabe.
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SEBI: 74/813
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Zusammenfassung
Die Untersuchung will zur Information über das Stiftungswesen am Beispiel der in Braunschweig bestehenden fünf Stiftungen des öffentlichen Rechts beitragen.Da der Kreis dieser Stiftungen nicht einwandfrei feststeht, wird der Beschäftigung mit ihnen eine Untersuchung der Unterscheidungsmerkmale der privatrechtlichen und der öffentlich-rechtlichen Stiftungen vorangestellt.Der Autor kommt hierbei zu dem Ergebnis, daß den einzeln aufgeführten Merkmalen zur Unterscheidung nur eine begrenzte Tauglichkeit zukommt.Auch ergibt sich die Rechtsnatur der Stiftungen nicht eindeutig aus der lange zurückliegenden Entstehungszeit.Vielmehr kann eine Zuordnung zu dem einen oderen anderen Rechtsgebiet nur aufgrund einer Untersuchung der Gesamtheit aller Umstände der Entstehung und Entwicklung der einzelnen Stiftungen erfolgen.Eine solche Untersuchung ergibt, daß das Herzogin-Elisabeth-Heim keine Stiftung des öffentlichen Rechts ist, obwohl dieses immer wieder behauptet worden ist.Die Bedeutung der braunschweigischen Stiftungen ergibt sich aus den fürsorgerischen und sozialen Leistungen, die die staatlichen Leistungen auf den gleichen Gebieten ergänzen -bedingt durch örtliche Nähe zu den geförderten Personen oftmals mit mehr Erfolg.eb/difu
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Göttingen: (1972), 173 S., Lit.