Das Kostendeckungsprinzip. Möglichkeiten und Grenzen seiner Anwendung bei Verwaltungsgebühren.
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SEBI: 71/1780
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Zusammenfassung
Gegenstand der Arbeit ist das Kostendeckungsprinzip im Bereich der Verwaltungsgebühren.Verwaltungsgebühren sind öffentliche Geldeinkünfte, die bei der Vornahme bestimmter Amtshandlungen von Verwaltungsbehörden erhoben werden.Bemessungsgrundlagen der Gebühren sind das Äquivalenzprinzip und das Kostendeckungsprinzip.Das Äquivalenzprinzip verlangt eine Bemessung nach dem Wert der Amtshandlung.Das Kostendeckungsprinzip übt eine Begrenzungsfunktion aus die Summe der einzelnen Gebühren darf die Gesamtzahl der Aufwendungen für diese Amtshandlungen nicht übersteigen.Der Autor untersucht nun die Fragen des Kostenbegriffs, der Kostenberechnung und des Bemessungszeitraums, innerhalb dessen die Kostendeckung gegeben sein soll.Er gibt dabei einem betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff, der kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen berücksichtigt, den Vorzug vor dem finanzwirtschaftlichen Ausgabenbegriff.wd/difu
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Verwaltungsgebühr, Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsprinzip, Haushaltswesen, Gebühr, Recht, Verwaltung, Finanzen
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Köln: Heymann (1971), XX, 94 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1971)
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Verwaltungsgebühr, Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsprinzip, Haushaltswesen, Gebühr, Recht, Verwaltung, Finanzen
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Schriften zur Verwaltungslehre; 11