Schulverfassung und Grundgesetz. Demokratieprinzip und Mitbestimmung in der Schulreform.

Dietze, Lutz
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1972

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SEBI: 74/1100

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DI

Abstract

Seit Ende der 60er Jahre wird in Bund und Ländern über eine Reform des Bildungswesens diskutiert. Als Postulate einer Reform gelten allgemein Chancengleichheit, Demokratisierung und Effizienz. Die Arbeit behandelt die Fragen der Demokratie und Mitbestimmung in der Schulverfassung. Der Autor zeigt auf, daß das Demokratieprinzip in der Schule die Grundrechte der Lernenden und Lehrenden insbesondere durch aktive Teilnahme an den Willensbildungsprozessen verwirklichen hilft. Eine solche Demokratisierung hätte einen Wandel der Organisationsform der Schule von der Anstalt zur Selbstverwaltungskörperschaft zur Folge. Der Verfasser betont aber gleichzeitig, daß ein Einfluß der demokratisch gewählten Staatsorgane auf die Schule gewahrt bleiben muß. Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes (Art. 20) schließt aus, daß im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips gegebene Teilhaberechte zu einer Ausschaltung des Einflusses demokratisch gewählter Staatsorgane führen. wd/difu

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Mainz: (1972), VI, 367 S., Lit.

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