Die "dissenting opinion" in der Verwaltung. Zum Problem der Öffentlichkeit staatlicher Entscheidungsvorgänge.
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1972
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SEBI: 72/463
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Zusammenfassung
Anlaß der Arbeit war der - in der Zwischenzeit für das Bundesverfassungsgericht gelöste - Streit, ob einem im Kollegium überstimmten Richter gestattet werden sollte, seine abweichende Meinung (,,dissenting opinion'') dem Urteil beizufügen.Die Autorin untersucht die Frage, wieweit es möglich und sinnvoll ist, auch einem an einer Verwaltungsentscheidung Mitwirkenden zuzugestehen, seine bei der Entscheidung nicht durchgedrungene Auffassung bekanntzugeben.Sie sieht die Vorteile einer ,,dissenting opinion'' in der vermehrten Öffentlichkeit und der Transparenz staatlicher Entscheidungsvorgänge im demokratischen Rechtsstaat.Die Verfasserin, die ihren Betrachtungen die Rechtslage im Bund und in Bayern zugrundelegt, plädiert dafür, die ,,dissenting opinion'' in Entscheidungen kollegialer Verwaltungsorgane einzuführen, wie z.B. der kommunalen Gremien.Die Arbeit schließt mit einer Betrachtung über das Problem der ,,dissenting opinion'' in der amerikanischen Verwaltung. wd/difu
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Berlin: Duncker & Humblot (1972), 332 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1971)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum öffentlichen Recht; 178