Erfahrungen mit Bürgerentscheid und Bürgerbegehren auf Grund von § 21 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.

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Oie am 1.4.1956 in Kraft getretene Gemeindeordnung für Baden-Württemberg enthält die Möglichkeit der direkten Mitwirkung der Bürgerschaft bei sachlichen Entscheidungen auf kommunaler Ebene. Sie sieht in PAR. 21 sowohl den Bürgerentscheid wie auch das Bürgerbegehren vor. Was für Erfahrungen mit diesen Einrichtungen gemacht worden sind, ob und wie die Bürger von der Möglichkeit der Mitbestimmung Gebrauch gemacht haben, ist Gegenstand der Untersuchung. Nach einer Übersicht über die Möglichkeiten der Bürger zur Entscheidung nach dem deutschen Gemeinderecht, einem Exkurs über die unmittelbare Oemokratie in Gemeinden der Schweiz und einem Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Gemeinderechts folgt eine Übersicht über die Tätigkeit der Gesetzgeber bei der Neugestaltung des Gemeinderechts nach 1945. Im empirischen Teil wird anhand bisheriger Fälle von Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren untersucht, ob und in welcher Weise es sinnvoll ist, diese Einrichtung beizubehalten und ob es sich auch für andere Länder der Bundesrepublik empfehlen würde, ähnliche Einrichtungen zu versuchen. sw/difu

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Direkte Demokratie, Gemeindeordnung, Bürgerentscheid, Kommunalrecht, Bürgerbeteiligung, Kommunalpolitik

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Heidelberg: (1960), 258 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Direkte Demokratie, Gemeindeordnung, Bürgerentscheid, Kommunalrecht, Bürgerbeteiligung, Kommunalpolitik

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