Die rechtliche Stellung und Funktion des Aufsichtsrats in öffentlichen Unternehmen der Kommunen.

Berlin-Verl. Spitz
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Berlin-Verl. Spitz

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Berlin

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ZLB: 99/3263
DST: Fa 300/49

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DI

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Abstract

Die öffentliche Hand bedient sich zur Einführung ihrer öffentlichen Aufgaben zunehmend der Organisationsformen des privaten Gesellschaftsrechts. Der Anteil der in privater Rechtsform geführten kommunalen Unternehmen liegt inzwischen bei 52,4 %. Faktisch sichern sich die Kommunen den Einfluss auf ihre Unternehmen regelmäßig über die von ihnen entsandten oder bestellten Aufsichtsratsmitglieder. Wegen des Gegensatzes zwischen den kommunalen Zielen und den am Gesellschaftszweck orientierten Aufgaben des jeweiligen Unternehmens stehen die Aufsichtsratsmitglieder in einem Konfliktverhältnis. Einerseits müssen sie die Gesellschaftsinteressen vertreten, andererseits dürfen sie die Interessen der Kommune, von der sie entsandt oder bestellt worden sind, nicht unberücksichtigt lassen. Bei der Prüfung, wie dieser Konflikt zwischen den gesellschaftsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Interessen für den Aufsichtsrat und seine einzelnen Mitglieder zu lösen ist, stellt sich die Frage nach den Grenzen der Entsendungs-, Weisungs- und Abberufungsrechte, den Abwehrrechten bei unzulässiger Einflussnahme, den Verschwiegenheitspflichten, der Haftung, der Funktion des Aufsichtsrates bei sich widersprechenden Satzungszwecken und bei dem Controlling im Unternehmen und ihren rechtsspezifischen Unterschieden in der AG, der GmbH und im Konzern. difu

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331 S.

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Berliner juristische Universitätsschriften; 23