Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke - Verabschiedet im Länderausschuß für Atomenergie am 12.10.1977 - Bekanntmachung vom 21. Oktober 1977.

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1977

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SEBI: 78/5177-4

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Vorgelegt wird der mit den zuständigen obersten Landesbehörden abgestimmte und vom Länderausschuß für Atomkernenergie beratene und verabschiedete vollständige Wortlaut der Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke. Die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke enthalten Grundsätze für sicherheitstechnische Anforderungen, die der Auslegung von Kernkraftwerken zugrunde gelegt werden, insbesondere um die nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Bau der Anlagen und den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter zu gewährleisten.

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Köln: (1977), 20 S.

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