Regionalplanung in Rheinland-Pfalz. Für die Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne neu organisiert!

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BBR: Z 280

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Die Regionalplanung in Rheinland-Pfalz, im Jahre 1978 regorganisiert, befindet sich bereits in der Fortschreibungsphase. Der Zuschnitt der Regionen wurde vergrößert, jedem Oberzentrum eine Region zugeordnet. Die Verwaltungs- und Planungsaufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaften wurden den übergeordneten Bezirksregierungen übertraqen, bei denen überdies für jede Region 'Leitende Planer' als Landesbeamte bestellt sind. Der erhoffte Effekt, durch Nutzung von Fachwissen und vorhandenen Verwaltungseinrichtungen die Fortschreibung regionaler Raumordnungspläne effektiver zu gestalten, blieb bisher unbestätigt. Zum einen fällt der Sitz von drei Planungsgemeinschaften mit dem der zuständigen Bezirksregierung nicht zusammen, zum anderen reichen die Personalkapazitäten des Leitenden Planers de facto nicht aus. Letzterer befindet sich überdies im Spannungsfeld zwischen der Aufsichtsfunktion der staatlichen Behörde und seinem an die Weisungen der Planungsgemeinschaft gebundenen Aufgabenfeld. Im übrigen besitzt die Regionalplanung zwar beratende Funktion bei der Flächennutzungsplanung, sie gilt jedoch nicht als Träger öffentlicher Belange in der Bauleitplanung. /Ein direkter Kontakt zwischen Planungsgmeinschaft und Kommunen ist nicht vorgesehen./

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Regionalplanung

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In: Innere Kolonisation, Bonn 27 (1978), H. 4, S. 135-138, Tab.

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Regionalplanung

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