Raumordnung über Landesgrenzen hinweg. Dargest. am Beisp. der Freien u. Hansestadt Hamburg.
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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
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Abstract
Verf. berichten über Inhalte des Ordnungsplans Zentrale Standorte, der die Ziele des Flächennutzungsplans konkretisiert, den Flächenbedarf für Einzelhandel und Büros abschätzt und Planungsleitlinien formuliert. Der Plan besitzt keine Rechtsverbindlichkeit. - Für den Einzelhandel wird, infolge angespannter Wettbewerbssituation und Flächenmehrbedarfs mit starken Verdrängungseffekten gerechnet, woraus in einzelnen Stadtteilen Hamburgs Versorgungsschwierigkeiten für die Bevölkerung erwachsen können. Neue Vertriebsformen werden die Zahl der Arbeitsplätze reduzieren. Der Flächenbedarf für Büros bis 1985 ist relativ gering, da derzeit Überangebote verzeichnet werden. Die Planungsleitlinien beziehen sich im wesentlichen auf die Beibehaltung des Systems der zentralen Orte und Stärkung der oberzentralen Funktion Hamburgs, auf die Stärkung von zentralen Standorten mit möglichst großer Funktionsvielfalt innerhalb der Stadtregion, insbesondere im Einzugsbereich der Schnellbahnhaltestellen und Hauptverkehrsstraßen, auf die Schaffung von Flächenreserven und Koordination der Nutzungsansprüche, die Minimierung der Umweltbelastungen und Sicherung von Freiraum. Das Dichtemodell ist zu modifizieren.
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Dienstleistungsstandort, Stadtregion, Stadtentwicklungsplanung, Flächennutzung, Einzelhandel, Flächenbedarf, Erreichbarkeit, Verkehrsweg, Stadtteil
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 36 (1978), H. 1/2, S. 1-11, Abb.; Lit.
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Dienstleistungsstandort, Stadtregion, Stadtentwicklungsplanung, Flächennutzung, Einzelhandel, Flächenbedarf, Erreichbarkeit, Verkehrsweg, Stadtteil