Zulässigkeit und Grenzen landesplanerischer Bestimmungen für die innergebietliche räumliche Gliederung der Gemeinden.

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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003

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Zusammenfassung

Verf. vermittelt einen Überblick über die Behandlung der Titelproblematik in der Fachliteratur, die entweder die landesgesetzliche, die kompetenz- oder verfassungsrechtliche Seite hervorhebt, und geht auf die beiden letztgenannten Problembereiche näher ein. - Bundes- und Landesrecht können kollidieren, wenn die Sperrwirkungen des BBauG wirksam werden, z. B. wenn die Landesplanung parzellenscharfe Aussagen trifft oder die Belange der Flächennutzungsplanung tangiert werden. Weiter wäre ein vollständig gebietsscharfer Regionalplan mit der Anpassungsklausel des PAR. 1 Abs. 4 BBauG nicht zu vereinbaren. Eine Sperrwirkung durch das BROG ist hingegen nicht eindeutig nachzuweisen. Kollisionsmöglichkeiten werden sodann im verfassungsrechtlichen Bereich gesehen, wenn die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie gemäß Art. 28 Abs. 2 GG beeinträchtigt wird. Verf. hält gebietsscharfe landesplanerische Festsetzungen für gerechtfertigt, wenn Standortentscheidungen regionaler Bedeutung zu treffen sind, was nachzuweisen ist, wenn spätere Siedlungs- und Flächennutzungsmaßnahmen bzw. dem überörtlichen Interesse dienende Ver- und Entsorgungsfunktionen zu sichern sind.

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Landesplanung, Planungskompetenz, Selbstverwaltung, Gemeinde, Städtebaurecht, Landesplanungsrecht, Großgemeinde

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Raumforschung und Raumordnung, Köln 36 (1978), H. 1/2, S. 11-21, Lit.

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Landesplanung, Planungskompetenz, Selbstverwaltung, Gemeinde, Städtebaurecht, Landesplanungsrecht, Großgemeinde

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