Der Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersversorgung. Anwendungsbereich und Funktion der besonderen Wertausgleichsregeln.

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SEBI: 78/6306

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Abstract

Die Zielvorstellung der Politiker erachtet auch die betriebliche Altersversorgung für ausgleichspflichtig, um jede Vorsorge für Alter und Invalidität zu erfassen. Das BGB sieht nun für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung eigenständige Bewertungsgrundsätze voraus, um diese im Versorgungsausgleichsrecht genau abzugrenzen. Die Reichweite des Begriffs ,,betriebliche Altersversorgung'' und der Anwendungsbereich des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung decken sich nicht notwendig. Ein Eingriff in die bestehenden vertraglichen Versorgungsverhältnisse könnte Anlaß zur Einschränkung der betrieblichen Vorsorge geben, da nach Darstellung der betroffenen Kreise die Grenze der Belastbarkeit der betrieblichen Versorqungssysteme durch staatlichen Eingriff erreicht ist, wegen des betriebsrechtlichen Ausbaus des Arbeitnehmerschutzes durch Gesetzgebung und Rechtsprechung.

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Betriebsrente, Altersversorgung, Versorgungsausgleich, Sozialwesen, Arbeit, Gesetzgebung, Wirtschaftspolitik

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Frankfurt/Main: Alfred Metzner (1978), 484 S., Lit.; Reg.

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Betriebsrente, Altersversorgung, Versorgungsausgleich, Sozialwesen, Arbeit, Gesetzgebung, Wirtschaftspolitik

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