Die Entwicklung des Maklerwesens in Bremen von den Anfängen bis zur Freigabe des Amtes.

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SEBI: 78/4762

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Bis 1867 war die Vermittlertätigkeit von Handelsgeschäften in Bremen demjenigen vorbehalten, der sich darum beworben hatte und vom Senat als Makler bestellt worden war.Die Entwicklung des Maklerwesens bis zu diesem Zeitpunkt der Freigabe des Amtes soll in der Arbeit dargestellt werden.Nach einer Darstellung der Grundsätze des Maklerwesens werden die Eigenarten der Entwicklung in Bremen und ihre Ursachen ermittelt sowie Unterschiede zum Hamburger Maklerrecht aufgewiesen.Sodann werden die verschiedenen Sparten des Maklerwesens Geld- und Wechselmakler, Korn- und Warenmakler, Schiffsmakler und Assekuranzmakler, jede für sich in ihrer Entwicklung und Bedeutung für die bremische Wirtschaft verfolgt.Die historische Darlegung soll auch die Voraussetzungen für ein Verständnis des mit der Freigabe des Amtes eingetretenen neuen Rechtszustandes schaffen. sw/difu

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Makler, Maklerrecht, Handel, Institutionengeschichte, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte

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Bremen: (1977), VIII, 129 S., Lit.

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Makler, Maklerrecht, Handel, Institutionengeschichte, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte

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