Örtliche Staatsorgane und nicht unterstellte Betriebe - die rechtliche Ausgestaltung ihrer Beziehungen.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1973
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 74/586
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Schrift befaßt sich mit der Zusammenarbeit der örtlichen Volksvertretungen in der DDR und den Betrieben.Die örtlichen Volksvertretungen sind als Staatsorgane verpflichtet, zur Verwirklichung der volkswirtschaftlichen Pläne beizutragen.Ihnen kommt nicht nur die Aufgabe zu, die erforderlichen Maßnahmen der Infrastruktur zu ergreifen, sondern auch die Aufgabe der örtlichen Arbeitskräfte- und Baubilanzierung sowie eine Koordinierungsfunktion.Durch die Verflechtung der Aufgaben der Betriebe und Volksvertretungen zur Verwirklichung der volkswirtschaftlichen Pläne sind einmal Komplexberatungen und die Einsetzung gemeinsamer Arbeitsgruppen notwendig.Weiter ist es notwendig, diese speziellen Beziehungen rechtlich zu regeln.Als Mittel dazu dienen die Koordinierungs- und Kommunalverträge.Mit letzteren wird insbesondere die Gestaltung der Wohnbedingungen der Beschäftigten geregelt.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Berlin/Ost: Staatsverlag der DDR (1973), 118 S.,
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Der sozialistische Staat. Theorie, Leitung, Planung