Rechtsgrundlage der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaften.
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1976
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SEBI: 77/4187
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Zusammenfassung
Die Untersuchung führt zu folgenden Vorschlägen Nennung des Umweltschutzes als eine Aufgabe der Gemeinschaften in der Präambel sowie in Art. 2 des Vertrages zur Gründung der EWG (EWGV); danach wären der Schutz der natürlichen Umwelt und die Verbesserung der Lebensqualität, des Lebensraumes und des Lebensrahmens Ziele und Aufgaben der Gemeinschaft.Eine alternative Möglichkeit hierzu wäre es, die in den USA praktizierte Umweltverträglichkeitserklärung einzuführen. In einer weiteren Grundsatzvorschrift sollte der Umweltschutz als konkrete Aufgabe der Gemeinschaft erwähnt werden. Dadurch wäre klargestellt, daß es sich bei der auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten zu betreibenden Umweltschutzpolitik um eine Mischform aus Gemeinschaftspolitik und Politik der Mitglieder handelt. Als dritte Maßnahme wird die Einführung eines besonderen Umweltschutzkapitels in den (EWGV) vorgeschlagen; ein Entwurf hierfür wird vorgelegt. difu
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Berlin: E.Schmidt (1976), 392 S., Lit.
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Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Beiträge zur Umweltgestaltung; A 55