Die rechtliche Behandlung der industriellen Luftverunreinigung in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 77/4190

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Abstract

Ausgangspunkt für einen rechtlichen Ansatz ist in den Vergleichsländern der einzelne Industriebetrieb. Die Einbettung der Betriebe, vor allem der starken Verschmutzer, in eine weiträumige Planung, die vornehmlich umweltschützende Gesichtspunkte berücksichtigt, wird zwar zunehmend gefordert, bisher aber kaum berücksichtigt. Allgemeine Umweltschutzgesetze, die solche Zielsetzungen näher umreißen könnten, fehlen in beiden Ländern. In der jeweiligen Ausgestaltung des individuellen Ansatzes unterscheiden sich die Vorschriften. Dies rührt größtenteils daher, daß das Gesetz von 1917 (etablissements classes) fast sechzig Jahre früher entstanden ist als das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Anforderungen, die das BImSchG an die Industriebetriebe stellt, sind wesentlich strenger als die des Gesetzes von 1917. Im Bereich der repressiven Maßnahmen zeichnet sich das BImSchG durch breitere Eingriffsmöglichkeiten wie durch genauere Beschreibung der Tatbestände aus; es wird damit rechtsstaatlichen Erfordernissen gerecht.

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Luftverunreinigung, Immissionsschutz, Industriebetrieb, Rechtsvergleichung, Umweltschutz, Industrie, Wirtschaft, Recht

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Berlin: E.Schmidt (1976), 202 S., Lit.(jur.Diss.; Mannheim o.J.)

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Luftverunreinigung, Immissionsschutz, Industriebetrieb, Rechtsvergleichung, Umweltschutz, Industrie, Wirtschaft, Recht

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Beiträge zur Umweltgestaltung; A 51