Verfassungsprobleme der kommunalen Funktionalreform - zur dogmatischen Einordnung des Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz.

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SEBI: 77/4226

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Abstract

In der Neubestimmung der kommunalen Selbstverwaltung (Funktionalreform) sind zwei Positionen zu unterscheiden. Die eine sieht die Funktion der kommunalen Selbstverwaltung primär in einer verwaltungstechnischen Entlastung der Zentrale, während die andere an dem traditionellen Verständnis ihrer Funktion als staatspolitisch bedeutsames Element der freiheitlich-demokratischen Grundordnung festhält. Die Interpretation des Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz muß vor dem Hintergrund der Funktionen der gemeindlichen Selbstverwaltung gesehen werden. Die Studie versucht, Art. 28 GG unter Einbeziehung der Reformansätze zu interpretieren, und gelangt zu einem neuen verfassungsrechtlichen Verständnis des Art. 28 GG. Auf dieser Basis zeigt sie die Vereinbarkeit der Reformmodelle mit der Verfassung. Abschließend entwickelt sie (unter Ablehnung der verfassungswidrigen Verbundverwaltung und drittverbindlichen Kreisentwicklungsplanung) Ansätze zu einer verfassungskonformen, kommunalinternen Planung auf der Basis freiwilliger Kooperation.

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Kommunale Funktionalreform, Kommunalpolitik, Planungsmodell, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Kreisplanung, Recht, Verwaltung, Planung

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Stuttgart: Kohlhammer (1977), IV, 212 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Würzburg 1977)

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Kommunale Funktionalreform, Kommunalpolitik, Planungsmodell, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Kreisplanung, Recht, Verwaltung, Planung

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Schriften zur öffentlichen Verwaltung; 14