Landkreis Emmendingen. Kreis-Kindergartenplan.

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1974

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SEBI: 77/5207

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Als wesentliche Grundlage des Kindergartenhaushalts hat die Landesregierung Baden-Württemberg nach PAR. 3 des Kindergartengesetzes B.-W. einen Entwicklungsplan für Kindergärten aufzustellen. Zunächst haben dazu die Jugendämter für ihren Bereich entsprechende Pläne zu erarbeiten. Der Kindergartenplan beinhaltet keine unmittelbare Verbindlichkeit. Insbesondere sind die Gemeinden damit nicht verpflichtet, die dargestellten Maßnahmen zu verwirklichen. Die vorliegende Planung des Kreises Emmendingen befaßt sich nach Bestandserhebung und Bedarfsermittlung für die einzelnen Nahbereiche und Gemeinden im letzten Teil mit der Finanzierung der Einrichtungen und der Aus- und Fortbildung der benötigten Erzieher und Sozialpädagogen. Die Ergebnisse des Kindergartenplanes werden in das Kreisentwicklungsprogramm aufgenommen.

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Emmendingen: (1974), 225 S., Kt.; Tab.

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