Der Landesentwicklungsplan VI - Bedenken und Anregungen.
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BBR: Z 374
SEBI: Zs 1707-4
IRB: Z 920
SEBI: Zs 1707-4
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Der LEP VI dient i.b. der Verbesserung der regionalen und sektoralen Wirtschaftsstruktur und Energieerzeugung und ist ein Standortvorsorge- bzw. -sicherungsplan. Ob er diesen Zielen hingegen gerecht wird, ist aus einer Reihe von Gründen zu bezweifeln. Probleme stellen sich bei Bedarfsermittlungen, in deren Zusammenhang die Vorsorgeplanung zur ''Vorhalteplanung'' denaturiert sowie bei den Flächeneignungsprüfungen und den damit verbundenen Bewertungsfragen. Schließlich ergeben sich aus dem vom Plan ausgehenden Darstellungsprivileg bzw. der Festsetzungstätigkeit problematische Konsequenzen für die Bauleitplanung. Alles in allem bestehen Bedenken, ob der Plan taugliche Entscheidungsmittel für zukünftige Raumnutzungen darstellen kann.
Beschreibung
Schlagwörter
Landesentwicklungsplanung, Landesplanungsprogramm, Standortplanung
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 31 (1977), H. 10, S. 312-321, Tab.; Lit.
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Landesentwicklungsplanung, Landesplanungsprogramm, Standortplanung