Einsatz von Verwaltungsangestellten in kommunalen Schulen - "Schulsekretärinnen".

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KGST B 8/77

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Abstract

Die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes einer Verwaltungskraft/Schreibkraft in der Schule wird bejaht, und es wird empfohlen, in jeder Schule eine entsprechende Verwaltungsangestellte einzusetzen. Ihr Arbeitsfeld wird beschrieben und ihre Tätigkeiten werden im einzelnen aufgelistet. Weiter werden Hinweise und Empfehlungen gegeben zur fachlichen Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter, zur Arbeitsverteilung auf mehrere Stellen des "Schulbüros" einer Schule, zur Arbeits- und Urlaubsregelung und zur Ausstattung der Arbeitsplätze. Für die Personalbemessung wird grundsätzlich empfohlen, den Personalbedarf auf der Grundlage einer örtlich durchzuführenden methodischen Personalbemessung vorrangig auf "Schülerzahlen" (nicht "Klassenzahlen") abzustellen.

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Schule, Sekretärin, Kommunalbediensteter, Verwaltung

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Köln: (1977), 36 S.,

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Schule, Sekretärin, Kommunalbediensteter, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 7/77