Organisation des Jugendamtes - Allgemeiner Sozialdienst.

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KGST B 6/75

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Abstract

Der Bericht enthält Empfehlungen zur Neuordnung des Allgemeinen Sozialdienstes in der Bundesrepublik Deutschland. Der Allgemeine Sozialdienst (Familienfürsorge) soll umfassende, familienbezogene Hilfe gewähren. Er soll möglichst umfassend neben den besonderen Sozialdiensten bestehen bleiben. Es wird jedoch eine Reorganisation in folgenden Punkten vorgeschlagen Aufhebung der derzeitigen Trennung von Innen- und Außendienst, stärkere Betonung der persönlichen Hilfe, stärkere Betonung der Hilfe für Problemgruppen, Nutzbarmachung der Gruppenarbeit. Es wird empfohlen, den Allgemeinen Sozialdienst als Abteilung dem Jugendamt zuzuordnen. Außerdem werden Empfehlungen zur Ausstattung der Arbeitsplätze sowie methodische Hinweise für eine örtlich vorzunehmende Personalbemessung gegeben.

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Jugendamt, Sozialer Dienst, Sozialarbeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln: (1975), 41 S.,

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Jugendamt, Sozialer Dienst, Sozialarbeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 6/75