Die Verkehrsplanung in Stadtgebieten.
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ZZ
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Folgende Gesichtspunkte sind für die Methodik der Generalverkehrsplanung im kommunalen Bereich von Interesse 1. Grundlage jeder Verkehrsplanung muß der zahlenmäßig ermittelte Verkehrsbedarf zum Zeitpunkt des Planungszieles sein. 2. Auf Grund einer Befragung der Verkehrsteilnehmer kann die Ermittlung des heutigen Verkehrsablaufes erfolgen. 3. Diese Angaben werden mittels der EDV ausgewertet. 4. Die Verkehrsprognose erfordert eine Reihe von Annahmen über die zu erwartende Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung und über die in Aussicht genommene Flächennutzung in dem betrachteten Gebiet. 5. Generalverkehrspläne sollen einen Zeitraum von etwa 20 Jahren umfassen, alle 5 Jahre sollte der Plan überprüft und evtl. korrigiert werden. 6. Um zu fundierten Planungskonzeptionen zu kommen, sollten Stichprobenerhebungen angewendet werden. 7. Nach dem Zeitraum von 2-4 Jahren, der für die Aufstellung eines Generalverkehrsplanes nötig ist, ist es möglich, die einzelnen Abschnitte der Verkehrsanlagen im Detail so zu entwerfen, daß sie sich in die Gesamtkonzeption einfügen.
Beschreibung
Schlagwörter
Verkehrsplanung, Generalverkehrsplanung, Verkehr, Planung
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 2 (1963), H. 2, S. 199-226, Abb.; Lit.
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Verkehrsplanung, Generalverkehrsplanung, Verkehr, Planung