Wer bestimmt das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Baudenkmalen? Mechanismen und Problematik der Auswahl.
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1975
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IRB: 64-KUN-7229
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Zusammenfassung
Bau- oder Kunstdenkmäler sind Bauwerke, an deren Erhaltung aus bestimmten Gründen - meist werden geschichtliche oder künstlerische, neuerdings auch städtebauliche Gründe genannt - ein öffentliches Interesse besteht. Der Autor beschäftigt sich mit der Rechtsfrage, was die Gesetze mit den Worten ''öffentliches Interesse an der Erhaltung'' meinen.
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In: Die Kunst, eine Stadt zu bauen.Bd. 3.Hrsg.: Göttingen, Stadtverwaltung., Göttingen: (1975), S. 283-288