Landespflege in Rheinland-Pfalz. Das Landespflegegesetz, die Landespflegebehörden und die Beiräte zur Landespflege.

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1975

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Das Landespflegegesetz (LPflG) in Rheinland-Pfalz greift entsprechend seiner Zielsetzung und Aufgabenstellung in den natürlichen Lebens- und Arbeitsraum der Land- und Forstwirtschaft ein. Beide tragen durch ihre Wirtschaftsweise mit regional bedingter unterschiedlicher Ausrichtung zur Erreichung der gesetzlich festgelegten Ziele bei. Die Änderungen des Gesetzes (PPAR. 36-38) nehmen Rücksicht auf Haushalt und Gestalt der Landschaft. Für den Vollzug des Gesetzes sind Beiräte gebildet worden.

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Bad Kreuznach: (1975), 92 S.

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