Der Umlandverband Frankfurt.
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Der Umlandverband Frankfurt wurde geschaffen als Ergebnis einer längeren Diskussion zwischen politischen Parteien, kommunalen Gebietskörperschaften und Spitzenverbänden über eine Neuordnung der Verwaltung im Rhein-Main-Ballungsraum. In seiner jetzigen Form ist er ein Kompromiß zwischen den Befürwortern einer regionalen Gebietskörperschaft und eines Mehrzweck-Pflichtverbandes. Mitglieder des Verbandes sind seit dem 1.1.1977 43 Städte und Gemeinden sowie 6 Landkreise. Die Verbandsverfassung ist grundsätzlich an der Hessischen Gemeindeordnung und der Landkreisordnung orientiert. Die Organe sind der Verbandstag, der Verbandsausschuß und die Gemeindekammer. Dem Umlandverband sind vorwiegend überörtliche Planungsaufgaben übertragen. Bestimmt war die Verbandstätigkeit in der Anlaufphase von einer Bestandsaufnahme und Koordinierung der von den Kommunen eingeleiteten Planungsverfahren. Die Verbandsverwaltung arbeitete hierbei eng mit der Regionalen Planungsgemeinschaft Untermain zusammen.
Beschreibung
Schlagwörter
Umlandverband, Verband, Verwaltungsorganisation, Raumordnung, Verwaltung, Planung
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 16 (1977), 1, S. 23-37, Lit.
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Umlandverband, Verband, Verwaltungsorganisation, Raumordnung, Verwaltung, Planung