Das neue Bundesnaturschutzgesetz.
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1977
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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889
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Zusammenfassung
Das Ende 1976 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz ersetzt das bisher geltende Reichsnaturschutzgesetz aus dem Jahre 1935 durch bundeseinheitliche Rahmenvorschriften für Naturschutz und Landschaftspflege. Das Gesetz vollzieht den Schritt vom ehemals bewahrenden zum aktiven Naturschutz. Die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden neu und ausführlich definiert. Danach sind ''Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, daß die Leistungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind''.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Neue juristische Wochenschrift, München 30 (1977), 21, S. 925-930, Lit.