Die Gemeinden in der Finanzverfassung.

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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485

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Zusammenfassung

Der Verfasser erörtert einige allgemeine Vorfragen zum Gesamtproblem der Gemeindefinanzreform und einer besseren Einordnung der Gemeinden in die künftige Finanzverfassung. Nach einer ausführlichen Erläuterung des Begriffs ''Gemeindefinanzreform'' folgen die Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen (Selbstverwaltungsrecht und Finanzhoheit), die tragenden politischen Grundgedanken für die Einordnung der Gemeinden in die gesamtstaatliche Finanzverfassung und abschließend die Leitgedanken für ein Gemeindesteuersystem, in dem im wesentlichen die vor 30 Jahren von Popitz formulierten Grundsätze für ein Gemeindesteuersystem beibehalten und einige Punkte an veränderte Verhältnisse angepaßt werden sollen.

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Gemeindefinanzreform, Finanzverfassung, Gemeindesteuer, Finanzplanung, Finanzausgleich, Finanzen, Verwaltung

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 3 (1964), 1/ S. 1-24, Tab.; Lit.

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Gemeindefinanzreform, Finanzverfassung, Gemeindesteuer, Finanzplanung, Finanzausgleich, Finanzen, Verwaltung

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