Interkommunaler Finanzausgleich.
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Ein kurzer historischer Rückblick zeigt, daß der interkommunale Finanzausgleich in der wissenschaftlichen Literatur früher wenig Beachtung gefunden hat. Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist die Rolle klein, die der direkte interkommunale Finanzausgleich im Vergleich zum indirekten spielt. Ein interkommunaler Finanzausgleich kann entweder unmittelbar zwischen Gemeinden durchgeführt werden, wobei aus politisch-psychologischen Gründen der Finanzausgleich auf dem Äquivalenzprinzip aufgebaut sein sollte, so daß redistributive Effekte kaum eintreten, oder er kann indirekt wirksam werden, indem er über höhere Verbände, auch über das Bundesland abläuft, wobei redistributive Effekte möglich sind. Die Ausgestaltung des interkommunalen Finanzausgleichs kann eingeteilt werden in Finanzbeziehungen nach dem Äquivalenzprinzip und solche nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip mit redistributivem Effekt. Eine Mischung beider Prinzipien, wie sie heute vorliegt, kann zu gewissen gegenläufigen Wirkungen führen, da der interkommunale Finanzausgleich nach dem Äquivalenzprinzip eher die größeren Gemeinden begünstigt, während der redistributive Finanzausgleich vorwiegend zugunsten kleinerer Gemeinden ausgerichtet ist. Diese gegenläufigen Tendenzen in der praktischen Gestaltung eines interkommunalen Finanzausgleichs werden in Zukunft stärker als bisher zu berücksichtigen sein.
Beschreibung
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Gemeindefinanzausgleich, Finanzwesen, Verwaltung
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 5 (1966), 2/ S. 261-284, Tab.; Lit.
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Gemeindefinanzausgleich, Finanzwesen, Verwaltung