Gemeindeordnung als Hürde? Zur Reichweite der Betätigung von kommunalen Unternehmen nach § 107 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung vor dem Hintergrund des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Grundgesetzes.

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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2000/1345
DIFU: Wiss019
DST: S 100/62

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RE
GU

Zusammenfassung

Durch die Deregulierungspolitik geraten öffentliche Unternehmen - insbesondere Versorgungsunternehmen - unter enormen Wettbewerbsdruck. Internationale Versorgungskonzerne überrollen im Zuge der Europäischen Gemeinschaft den deutschen Markt. Der Wegfall traditioneller Monopolstellungen kommunaler Versorgungsunternehmen, beruht auf dem Energiewirtschaftsgesetz, welches mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben umgesetzt wurde. Die Gemeindeordnung stellt oftmals ein Wettbewerbshemmnis dar. Nach § 107 Abs. 1 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung darf sich eine Gemeinde u.a. nur dann wirtschaftlich betätigen, sofern ein dringender öffentlicher Zweck das erfordert. Die gemeinschaftsrechtliche Analyse zeigt wichtige Argumente für eine Neufassung des nordrhein-westfälischen Kommunalrechts auf. kirs/difu

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102 S.

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Schriften der Hans-Böckler-Stiftung; 39