Entscheidungsfindung bei Zweckverbänden.

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1977

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SEBI: Zs 409-4
BBR: Z 308
IRB: Z 869

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Zusammenfassung

Zur Frage der Kollision zwischem dem Demokratiegebot der Landesverfassung Baden-Württembergs und dem Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit in Bezug auf die Vertretung der Gemeinden und Kreise in Verbandsversammlungen von Zweckverbänden Wegen ihres begrenzten Aufgabenkreises gilt nicht das verfassungsrechtliche Erfordernis einer gewählten Volksvertretung; der Öffentlichkeitsgrundsatz gilt aber in gleichem Umfang wie bei Sitzungen von Gemeinderäten und Kreistagen.

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Kommunalpolitische Blätter, Recklinghausen 29 (1977), 3, S. 240

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