Kommunales Wahlrecht für EU-Bürger. Studien und Materialien im internationalen Vergleich.

Dill, Günter W.
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1999

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DE

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St. Augustin

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ZLB: 99/962
DST: Fb 350-10-/43

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Abstract

1992 wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt, die allen Bürgern das Recht zur Teilnahme an kommunalen Wahlen in den Mitgliedsstaaten einräumt. Für die Umsetzung waren in der Bundesrepublik die Länder zuständig. Bis zur Einführung des Kommunalwahlrechtes für EU-Bürger waren in Deutschland die Beteiligungsrechte von Ausländern stark eingeschränkt. Zumindest für die Unionsbürger hat sich das Spektrum der Möglichkeiten zur politischen Beteiligung insofern erweitert, als sie in vielen Bundesländern über die Stimmabgabe alle vier bis fünf Jahre hinaus auch das Recht auf Teilnahme an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden haben. Über den Gebrauch dieser Rechte sowie über politische Interessen und Parteipräferenzen liegen nach den ersten Wahlen und Sachbestimmungen bisher nur wenig aussagekräftige Untersuchungen vor. Gemessen an den restriktiven Wahlrechtsregelungen in einigen der EU Länder gehören die Regelungen in Deutschland eher zu den pragmatisch-liberalen innerhalb der EU. Die häufig gestellte Frage nach einer möglichen Ausweitung des Kommunalwahlrechtes auf weitere Ausländergruppen hat mit einer entsprechenden Entscheidung Belgiens in Deutschland neue Aktualität gewonnen. eh/difu

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167 S.

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Konrad-Adenauer-Stiftung; 143

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